Unsere Transportbestimmung
Sowohl körperliche als auch stückzahlmäßige Kontrolle durch den Fahrer gilt als vereinbart.
Unsere Frachtpreise beinhalten alle Unterwegs-Kosten, Maut-/ Transit-/ oder sonstige Unterwegs-Kosten sind im festgehaltenen Frachtpreis enthalten.
Auch ohne Gegenbestätigung gilt dieser Transportauftrag mit den darin enthaltenen Vereinbarungen als bindend. Angeführte abweichende Vereinbarungen und/oder Modalitäten in Ihrer Gegenbestätigung werden von uns nicht akzeptiert und haben keinen Bestand, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Der Frachtführer ist verpflichtet, beim Abstellen beladener Kraftfahrzeuge, Anhänger und Wechselbrücken/Container dafür Sorge zu tragen, dass diese gegen Diebstahl oder Raub, insbesondere auch zur Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen geschützt sind. Vorhandene Sicherungen des Fahrzeuges sind einzuschalten. Im Auftrag angegebene Lade-/Entladetermine gelten als fest vereinbart und sind FIX einzuhalten. Können Termine nicht eingehalten werden sind wir darüber unverzüglich zu informieren. Werden vereinbarte Termine nicht eingehalten oder beachtet und wir erhalten darüber keinerlei Information, gehen alle daraus entstehenden Kosten zu Ihren Lasten. Kurzfristige Verschiebungen oder Stornierungen gelten als Fehlverhalten/Fehlleistung und werden mit 100,00 € sanktioniert! Daraus entstehender Mehraufwand, anfallende Mehrkosten oder Schadensforderungen werden Ihnen in Rechnung gestellt!
Die zum Einsatz gelangenden Fahrzeuge müssen in einwandfreiem Zustand sein, sauber und
rein. Ohne Rückstände von Verschmutzungen durch fremde Substanzen insbesondere von Chemikalien. Fremdgerüche, Feuchtigkeit, Schimmel sowie Schädlinge müssen ausgeschlossen sein.
Dies gilt bei kompletten Verladungen wie auch bei Übernahme von Teilsendungen.
Die Plane oder der Kofferaufbau dürfen keine Beschädigungen aufweisen.
Es ist Ihnen strikt untersagt, den Absender/Verlader oder Einführer/Empfänger zu kontaktieren, egal in welchen Angelegenheiten. Wird diese Weisung missachtet ist dies eine Verletzung des Kundenschutz, wird von uns mit einer Strafe von 15.000,00 € belegt und offene Frachtrechnungen werden sofort einbehalten.
CMR Versicherung wird durch Sie zu Ihren Lasten eingedeckt und wir gehen davon aus, dass die Versicherungsprämien rechtzeitig und vollständig bezahlt sind. Der Fahrer ist verpflichtet darauf zu achten, dass eine transportgerechte, beförderungssichere Verladung erfolgt und die Waren gegen Umfallen, Verrutschen, Verschieben, Auslaufen, Zerbrechen und Herabfallen gesichert sind. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen wir sofort darüber informiert werden, mit dem Fahrzeug noch an der Ladestelle. Wird dieser Transportauftrag von Ihnen an einen Subfrächter weitergegeben, so haften Sie uns gegenüber in vollem Umfang für die Weitergabe und Einhaltung der Vereinbarungen aus diesem Transportauftrag.
Standgeld/Standzeiten:
für Be-/Entladung sind je 24 Stunden standfrei. Voraussetzung für den Anspruch auf Standgeld ist die termingerechte Gestellung des Fahrzeuges. Wir müssen unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden und Datum sowie Uhrzeit der Ankunft müssen durch Unterschrift und Stempel der Lade-/Entladestelle belegt sein.
Fehlmengen und Beschädigungen an der Ware sind sofort bei Übernahme/Anlieferung, mit dem Fahrzeug vor Ort, telefonisch an uns zu melden mit nachträglich schriftlicher Meldung.
Eventuelle T1/T2 Kosten sind im vereinbarten Frachtsatz enthalten. Falls nicht anders vereinbart oder angegeben, muss Ihr Fahrzeug eine Innenbreite von 2,48 m und eine Innenhöhe von 2,60 m aufweisen und die vereinbarten Lademeter zur Verfügung sein.
Zahlungsvereinbarung:
60 Tage nach Rechnungserhalt zum Monatsende. Ihrer Frachtrechnung muss der Quittierte CMR-Frachtbrief und die restlichen Unterlagen zur Ladung beiliegen. Rechnungen ohne quittierte Unterlagen gelten als nicht erhalten und werden nicht gebucht!
Rechnungserstellung:
Wir akzeptieren Rechnungen per E-Mail, ausschließlich an folgende Adresse: bmk-1@bmk-sped.de. Sollten die Rechnungen doppelt eingehen, per Mail und per Post, werden wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR 20,00 bei der Zahlung in Abzug bringen.
Gerichtsstand in allen Fällen ist Worms am Rhein.